| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1. |
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum
sowie Zwi-schenkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. |
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| 2. | Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere
Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist
die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere
Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweiß- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeit für den anderen Teil ist gestattet. |
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| 3. | Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bekannte
Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Ange- botes zurückgewiesen werden, unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objekts erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen. |
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| 4. | Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist
zahlbar bei Ab-schluss des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht
entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder auch durch
Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechts
an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht,
oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht
ausüben. |
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| 5. | Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen und ist
zahlbar, wenn der abgeschlossene Vertrag später rück- gängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist, oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat. |
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| 6. | Von einem Vertragsabschluss muss uns auch nach Beendigung
des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, des Vertragsschließenden
und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden. |
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| 7. | Direkte oder durch andere Makler benannte Interessen sind
an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle
eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle
Provision. |
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| 8. | Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart,
so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Maklerprovision
zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des
vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner
ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der
für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein
von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren,
nach Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages, das Grundstück ankauft,
verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der Ortsüblichen Maklerprovision;
hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung
gebracht werden. |
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| 9. | Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den
Vorschriften des BGB über den Maklervertrag. |
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| 10. | Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen
eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt
werden. Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung. |
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| 11. | Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig,
wenn einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa
unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten, oder durch eine rechtswirksame
Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollt
Sinn und Zweck entsprochen wird. |
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| 12. | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-88212 Ravensburg
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