Es ist der Klassiker unter den Nachbarschaftsstreits:

Doch welche Regeln gibt es bei der Gartengestaltung? (Quellet: T-Online)

Wie dicht dürfen Hecken und Bäume am Nachbargrundstück stehen?

Das Nachbarschaftsrecht ist Ländersache und so hat nahezu jedes Bundesland andere Vorschriften, wie dicht man welche Pflanzen an die Grundstücksgrenze setzen darf. Generell gilt: Blumen und Büsche, die nicht allzu hoch sind, können gewöhnlich direkt am Zaun gepflanzt werden. Für größere Gewächse gibt es abhängig vom Bundesland entweder eine pflanzenabhängige oder eine größenabhängige Regelung für die Grenzbepflanzung.


Welche Pflanze darf wie dicht am Zaun stehen?

In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz hängt es vom jeweiligen Gewächs ab, welcher Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Man unterscheidet dabei meist zwischen sehr stark wachsenden, stark wachsenden und kleinen Gewächsen. Zur Kategorisierung werden im Gesetz beispielhaft ein paar Sorten aufgeführt.
In Hessen etwa müssen sehr stark wachsende Bäume wie eine Linde mindestens vier Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden, während man mit einer etwas weniger ausladenden Weißbirke nur zwei Meter Abstand zu halten braucht. Für alle anderen Park- und Alleebäume genügen 1,5 Meter. Auch für Obstbäume gibt es die dreigeteilten Abstandsregeln. Für die meisten Steinobstarten ist es nach hessischem Nachbarrechtsgesetz allerdings ausreichend, wenn sie 1,5 Meter von der Grenze entfernt gepflanzt werden.
Ziersträucher und Beerenobststräucher dürfen je nach Sorte zwischen einem Meter und 50 Zentimetern nah am Nachbargrundstück stehen.

Je größer der Baum, desto weiter der Abstand

Andere Bundeländer wie Bayern, Niedersachsen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt unterscheiden nicht nach Art des Gewächses, sondern machen es von der Größe abhängig, wie dicht ein Baum an der Grenze stehen darf. Dabei gilt meist: Je näher die Anpflanzung an der Grenze steht, desto niedriger muss sie sein. Für Bayern heißt das beispielsweise, dass in einem Abstand von einem halben Meter zur Grenze keine Pflanze höher als zwei Meter sein darf.
Da auch die Kommunen zusätzliche Vorgaben machen können, ist es empfehlenswert, sich vor dem Pflanzen über die kommunalen und landesrechtlichen Vorschriften zu informieren. Noch besser ist es, die beabsichtigte Anpflanzung mit seinem Nachbarn abzustimmen.

Was tun, wenn die Hecke zu dicht steht?

Hat der Nachbar seine Hecke oder den Baum dichter an die Grenze gesetzt als es das Landesrecht erlaubt, kann man darauf drängen, dass die gesetzlich festgelegten Abstände eingehalten werden. Dazu müssen die Gewächse je nach Regelung entweder umgepflanzt oder zurückgeschnitten werden.

Vorsicht: Verjährungsfrist bei störenden Anpflanzungen

Bei einer Beschwerde gegen eine störende Anpflanzung sollte man sich nicht all zu viel Zeit lassen. In den meisten Bundesländern verjährt der Anspruch auf Beseitigung innerhalb von fünf Jahren. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, die zwischen zwei und sechs Jahren variieren. Dazu kommt, dass der Beginn der Frist nicht einheitlich festgelegt ist: Mal gilt der Zeitpunkt der Pflanzung, mal der Zeitpunkt, zu dem die Maximalhöhe überschritten wurde.
Die Verjährung bleibt auch bei einem Besitzerwechsel bestehen. Wer also ein Haus kauft, hat möglicherweise keine Handhabe gegen die zu dicht stehenden Bäume auf dem Nachbargrundstück.

Was passiert mit überhängenden Ästen?

Sollten Zweige oder gar Wurzeln vom Nachbargrundstück herüberragen, kann man vom Nachbar verlangen, dass er den Überhang abschneidet. Laut § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss man ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen. Das ist auch deshalb notwendig, um dem Nachbarn Gelegenheit zu geben, Maßnahmen zur Erhaltung des überhängenden Gewächses zu ergreifen. Erst nach Ablauf der Frist kann man selbst die überhängenden Äste kappen.
Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Man läuft leicht Gefahr, sich schadenersatzpflichtig zu machen – wenn man etwa zu viel abschneidet. Es darf nämlich wirklich nur der Teil abgeschnitten werden, der auf das eigene Grundstück ragt. Wer voreilig Äste oder Wurzeln kappt, muss möglicherweise für den dadurch entstandenen Schaden haften.

Wer muss das Laub der überhängenden Äste beseitigen?

Nadeln, Zapfen oder Blätter, die von überhängenden Ästen auf den Gartenteich fallen oder die Regenrinne verstopfen, muss man in der Regel erdulden. Auch das Entfernen des Laubes wird von Gerichten gewöhnlich als Aufgabe des Grundstückseigners angesehen. Ähnliches gilt für Früchte oder Beeren, die von Bäumen und Büschen des Nachbarn gefallen sind: Sie gehören dem Eigentümer des Grundstücks, auf das sie gefallen sind.

Was müssen Mieter bei der Gartenbepflanzung beachten?

Je nachdem, ob es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder um ein Einfamilienhaus mit eigenem Garten handelt, müssen Mieter sich entweder mit den Nachbarn aus dem Mietshaus oder dem Vermieter abstimmen, wie der Garten bepflanzt werden darf.
"Wenn der Vermieter den Garten als Ziergarten vermietet, kann ich keine Gemüseplantage daraus machen", warnt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Legt sich der Besitzer bei der Gartengestaltung nicht fest, sei der Mieter weitgehend frei. Bei grundlegenden Änderungen, etwa wenn der Mieter stark wachsende Bäume pflanzen wolle, müsse er den Vermieter aber fragen.


(Quelle: T-Online 18.8.2017)


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