Obj-Nr. 3826
BAUGRUNDSTÜCK FÜR CA. 20 ETW`S - DIREKT AN DER WANGENER STRASSE - 88212 RV
Objektart:
Prod./ Lager / Gewerbehallen
Bürofläche in m² ca.:
168,56
Gesamtfläche m² ca.:
665
Baujahr:
1963
Provision:
4,76 % inkl. MwSt.
Kaufpreis:
auf Anfrage
Objektbeschreibung:
Ein sehr werbewirksam gelegenes Gewerbeobjekt oder Baugrundstück an der östlichen Ausfahrstraße - Wangenerstrasse 100 - Richtung Knollengraben/Wangen gelegen.

Das Gesamtgrundstück beträgt lt. Grundbuchangaben 2.234 m², die Altbestand an Gewerbeflächen summieren sich mit:

a) den Lagerflächen UG (115 m²),
b) Kaltlagerflächen HG (100 m²),
c) einer kleine Ausstellungshalle und Lagerflächen im EG ca. (300 m²)
d) sowie den Büroflächen (150 m²)

auf eine Gesamtfläche von ca. 665 m².

Das Grundbaujahr war 1963, im Laufe der Jahre wurde mehrfach umgebaut, erweitert und die Ausstellungshalle angebaut.
Das Objekt ist im Unter-/bzw. Hanggeschoss derzeit an zwei Gewerbetreibende (Autohandel und Lagerflächen) vermietet.
Die Hauptflächen sind frei. Die derzeitigen Mieteinnahmen für das UG/HG betragen € 800.- kalt.

Das Objekt bzw. das Grundstück hat zusätzlich erheblichen spekulativen Charakter, da auch im Rahmen des § 34 BauGB an eine ordentliche Wohnbebauung zu denken ist. Es besteht eben kein rechtskräftiger B-Plan. Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich hier nach der Ortsumgebung.

Hinweis: Es gibt an diesem Standort wichtige Informationen über altlastentechnische Untersuchungen, die jetzt nach immerhin 9 Monaten komplett abgeschlossen sind und die eine fast exakte Quantifierzung des Altlastenschadens zulassen, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern würden.
Ausstattung:
Ehemals gewerblich genutztes Objekt mit Gas-ZH, diversen Ausstellungsflächen, Büroflächen und Lagerflächen. Das Objekt wird im geräumten Zustand übergeben. Weitere Angaben zum Zustand und der Ausstattung erhalten Sie gerne im persönlichen Gespräch oder bei einer Besichtigung.
Lage:
Wangenerstraße 100, 88212 Ravensburg
Sonstiges:
Baujahr: 1963

Ein Energieausweis ist nicht notwendig, da das Gewerbeobjekt als prädistniertes Bauträgergrundstück aller Voraussicht nach dem Abbruch zum Opfer fällt.
Besichtigungstermine:
Tippgeber Pfeil