Wenn Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen wollen beauftragen Sie „Ihren“ Makler immer für die Dauer von 4-6 Monaten im Alleinauftrag, der, ohne dass es einer Kündigung bedarf, erlischt  und keine still schweigende Verlängerung bei Nicht Kündigung enthält.

In der Regel darf er weder in „guten noch in schlechten Zeiten“ diese Zeitspanne voll aufbrauchen, bis er einen geeigneten Käufer für Sie gefunden hat. Wenn doch, hat die Preisfindung oder das Engagement nicht gestimmt.

Vereinbaren Sie ein rein erfolgsabhängiges Vermittlungshonorar mit Ihm, d.h. hat er Ihre Immobilie mit Zeitablauf des Alleinauftrages nicht verkauft, bleibt er auf seine Kosten sitzen, es dürfen Ihnen als Auftraggeber keinerlei Kosten entstehen.

Und nun zum Schluss ein gut gemeinter Rat: Rückblickend ist nichts Preiszerstörender für Ihre Immobilie, wenn Ihr Objekt von zwei oder drei verschiedenen Maklern, womöglich noch zu drei unterschiedlichen Preisen, mit den unterschiedlichsten Stärken und Schwächen in den einschlägigen Immobilienbörsen, oder Tageszeitungen ( womöglich am selben Tag ) wie „Sauerbier“ angeboten wird.

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