Eine Selbstverständlichkeit ! Fordern Sie doch vorab einfach unseren Blanko-Makleralleinauftrag an oder laden ihn sich auf dieser Homepage im Service Bereich als PDF-Datei einfach herunter. Der „unsrige“ ist meines Erachtens so einfach und kurz wie möglich und so genau wie nötig. Vertrag kommt nämlich von „vertragen“.

Und unser vereinbartes Honorar wird selbstverständlich erst fällig nach erfolgten Kauf- oder Mietvertragsabschluss. Ansonsten entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

En Passant: Ich habe zwischenzeitlich in meiner Vergangenheit weit über 1.500 Verträge vermittelt. Nur in einem einzigen Fall habe ich im nach hinein die „mediatorische Hilfe“ eines Anwaltes benötigt um zwischen Käufer und Verkäufer eine einvernehmliche Lösung des damaligen Problems zu finden.

Kein einziger Fall von irgendwelchen nachträglichen, anwaltschaftlichen Vertragsdiskussionen, geschweige den gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Ich glaube darauf kann ich mit Recht sehr stolz sein. Und das wird in Zukunft auch so bleiben, da ich die auftauchende Probleme im Vorspann löse bevor Sie überhaupt ihre Kraft entfalten können. Versprochen!

 

 

Tippgeber Pfeil